Einbahnstraßenregelung in der Tempelgasse
Begründung
Tempelgasse Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Tempelgasse zwischen Alt-Harheim und Reginastraße als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann. Begründung: Die Tempelgasse ist in diesem Bereich zwischen 4,10 Meter und 4,60 Meter breit. Ein Gehweg existiert dort nicht. Begegnungsverkehr ist dort möglich, die Schäden an den Fassaden der Häuser zeigen jedoch, dass er nicht in jedem Falle erfolgreich verläuft. Die Tempelgasse ist im Schulwegeplan als Schulweg ausgewiesen. Nach Berichten von Anwohnern kommt es häufiger zu Schwierigkeiten und Gefährdungen im Begegnungsverkehr, gerade auch, wenn dabei noch Fussgänger (auch Kinder) zusätzlich dort unterwegs sind. Die Einbahnstraße von Alt-Harheim Richtung Reginastraße würde zusätzlich die momentan sehr schlecht und nur mit Hilfe eines Spiegels einsehbare Einfahrt nach AltHarheim verhindern. Dabei können die Verkehrsteilnehmer über die Reginastraße an zwei besser geeigneten Stellen nach Alt-Harheim einfahren.