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Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

geht es weiter? Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat seit der Einführung von Tempo 30 nachts auf der Höhenstraße gewonnen?
  2. Gibt es Überlegungen des Magistrats, einen erneuten Anlauf zu nehmen, auf verschiedenen Grundnetzstraßen versuchsweise nachts Tempo 30 auszuweisen? Begründung: Seit Sommer 2012 ist auf der Höhenstraße nachts Tempo 30 ausgeschildert. Es sollten nach Monaten erste Ergebnisse über Akzeptanz und Lärmentwicklung vorliegen. Nach der schroffen Ablehnung des Verkehrsministers, einen entsprechenden Versuch mit Tempo 30 nachts auf verschiedenen Grundnetzstraßen Frankfurts zu genehmigen, ist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens nicht verloren gegangen. Dem Ortsbeirat liegen Schreiben von Anwohnenden vor, die über eine übermäßige Lärmbelastung insbesondere auf der Wittelsbacherallee klagen. Die grundsätzliche Berechtigung dieses Anliegens ist kaum abzustreiten.

Inhalt

Antrag vom 24.04.2013, OF 288/4

Betreff: Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter? Der Magistrat möge prüfen und berichten:

  1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat seit der Einführung von Tempo 30 nachts auf der Höhenstraße gewonnen?

  2. Gibt es Überlegungen des Magistrats, einen erneuten Anlauf zu nehmen, auf verschiedenen Grundnetzstraßen versuchsweise nachts Tempo 30 auszuweisen? Begründung: Seit Sommer 2012 ist auf der Höhenstraße nachts Tempo 30 ausgeschildert. Es sollten nach Monaten erste Ergebnisse über Akzeptanz und Lärmentwicklung vorliegen. Nach der schroffen Ablehnung des Verkehrsministers, einen entsprechenden Versuch mit Tempo 30 nachts auf verschiedenen Grundnetzstraßen Frankfurts zu genehmigen, ist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens nicht verloren gegangen. Dem Ortsbeirat liegen Schreiben von Anwohnenden vor, die über eine übermäßige Lärmbelastung insbesondere auf der Wittelsbacherallee klagen. Die grundsätzliche Berechtigung dieses Anliegens ist kaum abzustreiten.Beratung im Ortsbeirat: 4

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