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Markierung vor der Parkfläche auf der Straße Neuer Weg in Höhe der Hausnummer.34 in Fahrtrichtung Enkheim

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

der Straße Neuer Weg in Höhe der Hausnummer 34 in Fahrtrichtung Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt mit dem Straßenverkehrsamt in Kontakt zu treten und zu veranlassen, dass die Fläche vor der bereits gekennzeichneten und vom Ortsbeirat beschlossenen Parkfläche durch eine weiße Schraffierung gekennzeichnet wird, damit das dortige absolute Halteverbot nachhaltig eingehalten wird. Begründung: Bei diesem Abschnitt des Neuen Wegs handelt es sich um eine bekannte Gefahrenstelle. Die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr durch die Linkskurve nach den eingezeichneten Parkplätzen ist eingeschränkt. Deshalb wurden beim letzten Ortstermin zwei der vorhandenen Parkplätze auch wieder gestrichen und am Beginn und in den Zwischenräumen der markierten Parkflächen das Verkehrsverbotsschild "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) ange-bracht, um dem fließenden Verkehr Ausweichmöglichkeiten zu bieten und die Situation zu entschärfen. Das absolute Halteverbot wird aber permanent von einigen Anwohnern durch das Parken direkt vor dem Halteverbotsschild ignoriert und die getroffenen Maßnahmen verlaufen somit im Sand.

Inhalt

Antrag vom 19.01.2015, OF 288/16

Betreff: Markierung vor der Parkfläche auf der Straße Neuer Weg in Höhe der Hausnummer 34 in Fahrtrichtung Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt mit dem Straßenverkehrsamt in Kontakt zu treten und zu veranlassen, dass die Fläche vor der bereits gekennzeichneten und vom Ortsbeirat beschlossenen Parkfläche durch eine weiße Schraffierung gekennzeichnet wird, damit das dortige absolute Halteverbot nachhaltig eingehalten wird. Begründung: Bei diesem Abschnitt des Neuen Wegs handelt es sich um eine bekannte Gefahrenstelle. Die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr durch die Linkskurve nach den eingezeichneten Parkplätzen ist eingeschränkt. Deshalb wurden beim letzten Ortstermin zwei der vorhandenen Parkplätze auch wieder gestrichen und am Beginn und in den Zwischenräumen der markierten Parkflächen das Verkehrsverbotsschild "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) ange-bracht, um dem fließenden Verkehr Ausweichmöglichkeiten zu bieten und die Situation zu entschärfen. Das absolute Halteverbot wird aber permanent von einigen Anwohnern durch das Parken direkt vor dem Halteverbotsschild ignoriert und die getroffenen Maßnahmen verlaufen somit im Sand.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 16
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 288/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.
Zustimmung:
Alle