Einrichtung eines absoluten Halteverbots im Neuen Weg in Fahrtrichtung Bergen Beginnend an der Einmündung der Straße Alt Enkheim bis in Höhe des Hauer Mauer Wegs
Begründung
Halteverbots im Neuen Weg in Fahrtrichtung Bergen Beginnend an der Einmündung der Straße Alt Enkheim bis in Höhe des Hauer Mauer Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass der oben genannte Straßenabschnitt mit dem Verkehrsverbotsschild "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283 StVO) gekennzeichneten wird. Begründung: Dieser Bereich wird täglich von der Buslinie 551 durchfahren. Durch die geparkten Fahrzeuge in diesem Bereich ist eine Durchfahrt für den Bus schwer, zum Teil unmöglich. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Linksbiegung der Straße in diesem Bereich keine Sicht auf den Gegenverkehr besteht. Die geparkten Fahrzeuge in Fahrtrichtung Bergen stehen teilweise so eng aneinander, dass bei Erkennen des Gegenverkehrs kein Ausweichen möglich ist und es immer wieder zu riskanten Rangiermanövern kommt.