Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Bezugnehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer Rampe bestehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2014, OF 287/11
Betreff: Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und
Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge
beschließen,
Bezugnehmend auf langjährige
Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene
Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat
aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der
Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes
der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der
Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen
Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer
Rampe bestehen.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
11 am 17.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3652 2014
Die
Vorlage OF 287/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte
"Verbot für LKW über 7,5 Tonnen und" durch die Worte
"Ausweisung von"ersetzt werden und der letzte Satz des Tenors
gestrichen wird.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme