Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
Begründung
Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Bezugnehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer Rampe bestehen.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2014, OF 287/11
Betreff: Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Bezugnehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer Rampe bestehen.Beratung im Ortsbeirat: 11