Bauvorhaben in Ginnheim
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es bei den Flächen entlang der Straße "Auf der Schloßhecke", auf denen ein Bauträger im Jahre 2009 12 Doppelhaushälften errichten wollte, einen Eigentümerwechsel gab. Falls ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob der oder die neue/n Eigentümer/in eine Bauvoranfrage gestellt oder einen Bauantrag eingereicht haben. Sollte dies der Fall sein, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie die Bauvoranfrage und/oder der Bauantrag beschieden wurden. Begründung: Es gilt, die nach der beabsichtigten und verhinderten Bebauung des Areals östlich der südlichen Hälfte der Straße "Auf der Schloßhecke" im Jahr 2009 nachhaltig sicherzustellen, dass nicht erneut ein Bebauung ohne Kenntnis der Menschen vor Ort und des Ortsbeirates geplant wird. Weiterhin ist es geboten, möglichen Gerüchten über eine erneute Beplanung des fraglichen Bereiches nachzugehen bzw. diese mit entsprechenden Informationen zu entkräften.