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Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellen

Vorlagentyp: OF die_farbechten-LINKE.

Begründung

Die Heinrich- Lübke- Siedlung ist als autofreie Siedlung konzipiert. Die Heinrich- Lübke- Straße ist ein äußeres Band um die Wohnsiedlung mit einem Wendehammer am Ende. Innerhalb der Wohnblöcke stellen Fußwege die Verbindung zwischen den Wohnkomplexen her. In der langen Phase der Sanierung der Heinrich- Lübke- Siedlung war es notwendig, die ständig geöffnete Zufahrt für die Arbeiten in die Wohnsiedlung zu gewährleisten. Nach der Beendigung der Baumaßnahme sollte gesichert werden, dass der Autoverkehr wieder ausgeschlossen wird. Dem wurde in der ST 183 vom 22.1.2016 von Seiten des Magistrats auch zugestimmt. Die entsprechende Maßnahme eines Pollers, der mit Hilfe eines Vierkantschlüssels entfernt werden kann, sollte gewährleisten, dass nur berechtigte Personen (Personal der KT, Fahrdienste für die Senioren- Wohnanlage) die Einfahrt in die Straße zur HLS Nr. 32 und zur KT 60a benutzen können. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass die Durchfahrt häufig offen bleibt und der Poller nicht wieder abgeschlossen wird. Täglich fahren bis zu vier Autos zur KT 60a, die offene Zufahrt wird dann auch von Kurierdiensten benutzt. Mit einem Offenbleiben sind sowohl Beeinträchtigungen für Fußgänger*innen, insbesondere Schulkinder, Lärmbelästigung als auch illegales Müllabladen verbunden. Dies beeinträchtigt die Wohnqualität der eigentlich autofreien Siedlung.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 286/7 Betreff: Die Verkehrsberuhigung in der Heinrich-Lübke-Siedlung sicherstellen Vorgang: OM 4681/15 OBR 7; ST 183/16 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der Poller an der Zufahrt zur HLS Nr. 32 und zur KT 60a durch eine andere Absperrmaßnahme ersetzt werden kann, die eine automatische Schließung nach einer berechtigten Durchfahrt sicherstellt. Begründung: Die Heinrich- Lübke- Siedlung ist als autofreie Siedlung konzipiert. Die Heinrich- Lübke- Straße ist ein äußeres Band um die Wohnsiedlung mit einem Wendehammer am Ende. Innerhalb der Wohnblöcke stellen Fußwege die Verbindung zwischen den Wohnkomplexen her. In der langen Phase der Sanierung der Heinrich- Lübke- Siedlung war es notwendig, die ständig geöffnete Zufahrt für die Arbeiten in die Wohnsiedlung zu gewährleisten. Nach der Beendigung der Baumaßnahme sollte gesichert werden, dass der Autoverkehr wieder ausgeschlossen wird. Dem wurde in der ST 183 vom 22.1.2016 von Seiten des Magistrats auch zugestimmt. Die entsprechende Maßnahme eines Pollers, der mit Hilfe eines Vierkantschlüssels entfernt werden kann, sollte gewährleisten, dass nur berechtigte Personen (Personal der KT, Fahrdienste für die Senioren- Wohnanlage) die Einfahrt in die Straße zur HLS Nr. 32 und zur KT 60a benutzen können. Die Erfahrung der letzten Jahre hat allerdings gezeigt, dass die Durchfahrt häufig offen bleibt und der Poller nicht wieder abgeschlossen wird. Täglich fahren bis zu vier Autos zur KT 60a, die offene Zufahrt wird dann auch von Kurierdiensten benutzt. Mit einem Offenbleiben sind sowohl Beeinträchtigungen für Fußgänger*innen, insbesondere Schulkinder, Lärmbelästigung als auch illegales Müllabladen verbunden. Dies beeinträchtigt die Wohnqualität der eigentlich autofreien Siedlung. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4681 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3845 2023 Die Vorlage OF 286/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Beratungsverlauf 1 Sitzung

19
19. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Ablehnung:
BFF
Annahme:
GRÜNE SPD farbechte/LINKE FDP fraktionslos
Enthaltung:
CDU