Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.09.2022,
OF 285/12 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung
und An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Straße
"Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93 eine Grenzmarkierung für das
Halteverbot (Zeichen 299 StVO) anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Der Magistrat wird außerdem gebeten, gegenüber der
Einmündung der Straße "Am Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" ein
Halteverbot (Zeichen 299 StVO) in einer Breite von mindestens 10 m vom
Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg" aus
anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur
besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur
wegretuschiert.
Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder
verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen
in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen
Engstellen. Im zweiten
genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht
möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt
wird. Vergleichbare
Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in
der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
29.08.2022, OF
268/12 Nebenvorlage:
Antrag vom
14.10.2022, OF
304/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022
1. Die Vorlage
OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt.
2. Die Vorlage
OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
14
14. Sitzung OBR 12
TO I
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme; zu 3. Einstimmige Annahme