Vermessungsarbeiten auf der Schloßhecke
Begründung
Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb in der Straße "Auf der Schloßhecke" kürzlich im südlichen Bereich Vermessungsarbeiten durchgeführt wurden. Begründung: Bereits im Jahre 2009 wurde die betreffende Straße vermessen. Seitdem wurden keinerlei Veränderungen an der Straße oder den Grundstücken im südlichen Bereich vorgenommen. Nachdem aufgrund der Vermessungsarbeiten 2009 Anwohner an den Ortsbeirat herantraten und fragten, weshalb die Vermessungsarbeiten stattfanden, zog der Ortsbeirat Erkundigungen ein. Dadurch wurde bekannt, dass die östliche Seite des südlichen Bereiches der Straße "Auf der Schloßhecke" bebaut werden sollte. Dies verstieß gegen geltendes Recht und konnte durch erheblichen Widerstand sowohl der Menschen vor Ort als auch des Ortsbeirates verhindert werden. Ein erneuter Versuch, hier einem Bauvorhaben Vorschub zu leisten, würde das Gerichtsurteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes vom 12.11.2010 aushebeln.