Errichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Baugebiet Riedberg
Begründung
Bereiche im Baugebiet Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Fritz-Bauer-Straße als verkehrsberuhigten Bereich zu gestalten und entsprechend zu beschildern (Verkehrszeichen 325/326). Des Weiteren bittet der Ortsbeirat zur Wahrnehmung seiner Rechte nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte um Mitteilung, welche noch nicht endausgebauten Straßen am Riedberg in die Tempo-30-Zone einbezogen werden und welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für diese Straßen geplant sind. Begründung: Damit der Ortsbeirat Entscheidungen über Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen treffen kann, ist er rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, welche Ausbauprofile (Trennung der Nutzungsbereiche oder niveaugleicher Ausbau) für die geplanten Straßen vorgesehen sind. Dem Ortsbeirat scheint es erforderlich, vor Festlegung des Straßenausbaus in den Tempo-30-Zonen an der Entscheidung über die Straßengestaltung mitzuwirken.