Zusammenhang zwischen Busverkehr am Sandberg und Beschädigungen an dortigen Liegenschaften überprüfen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Sandberg und Beschädigungen an dortigen Liegenschaften überprüfen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten,
- Ob Beschädigungen (Risse, Steinverschiebungen) an Liegenschaften am Sandberg, insbesondere bei den Hausnummer: 55, 56, 60, 86, 90, auf Vibrationen der Buslinie 47 und 48 zurückgeführt werden können.
- Ob und in welchen Turnus Geschwindigkeitsmessungen am Sandberg durchgeführt werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VgF) dahingehend einzuwirken, dass Sie die Busfahrer/innen der Buslinie 47 und 48 darauf hinweist die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h am Sandberg zu beachten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in den letzten Jahren vermehrt Beschädigungen an Liegenschaften am Sandberg aufgetreten sind. Im Einzelnen wird von folgenden Beschädigungen berichtet: - Absenken des Bodens (sowohl auf den öffentlichen Gehwegen und Parkstreifen, als auch auf den privaten Zugängen und Zufahrten) - Risse an Gebäuden - Verbogene Rohre im Vorgarten Dabei ist die Vermutung aufgekommen, dass die Schäden mit dem Busverkehr der Linien 47 und 48 am Sandberg im Zusammenhang stehen könnten, insbesondere da zum Teil die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h überschritten würde. Seit 2005 verkehrt die Buslinie 47 am Sandberg. Im Jahr 2009 kam die Buslinie 48 hinzu. Zunächst wurden kleine rote Busse eingesetzt, die vor ca. 3 Jahren gegen größere (grüne) ausgetauscht wurden. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass sie seit der Umstellung auf die größeren Busse fast jeden durchfahrenden Bus an den Erschütterungen, sogar in den oberen Etagen der Häuser, wahrnehmen können. Weiterhin wird bezüglich der Situation am Sandberg auf den Bericht der FNP vom 08.12.17 verwiesen.1 1 http://m.fnp.de/lokales/frankfurt/Sachsenhausen-Wenn-der-Bus-kommt-wackelt-rsquo -s;art675,2361484.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2016, OF 282/5
Betreff: Zusammenhang zwischen Busverkehr am
Sandberg und Beschädigungen an dortigen Liegenschaften überprüfen Der Ortsbeirat 5 bittet den
Magistrat zu prüfen und zu berichten, 1. Ob Beschädigungen (Risse, Steinverschiebungen) an
Liegenschaften am Sandberg, insbesondere bei den Hausnummer: 55, 56, 60, 86,
90, auf Vibrationen der Buslinie 47 und 48 zurückgeführt werden können. 2. Ob und in welchen Turnus
Geschwindigkeitsmessungen am Sandberg durchgeführt werden. Weiterhin bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat auf
die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VgF) dahingehend
einzuwirken, dass Sie die Busfahrer/innen der Buslinie 47 und 48 darauf
hinweist die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Km/h am Sandberg zu
beachten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in den
letzten Jahren vermehrt Beschädigungen an Liegenschaften am Sandberg
aufgetreten sind. Im
Einzelnen wird von folgenden Beschädigungen berichtet: - Absenken des Bodens (sowohl auf den öffentlichen
Gehwegen und Parkstreifen, als auch auf den privaten Zugängen und
Zufahrten) - Risse an
Gebäuden - Verbogene Rohre
im Vorgarten Dabei ist die Vermutung aufgekommen,
dass die Schäden mit dem Busverkehr der Linien 47 und 48 am Sandberg im
Zusammenhang stehen könnten, insbesondere da zum Teil die vorgeschriebene
Geschwindigkeit von 30 Km/h überschritten würde. Seit 2005 verkehrt die Buslinie 47 am Sandberg. Im
Jahr 2009 kam die Buslinie 48 hinzu. Zunächst wurden kleine rote Busse eingesetzt, die
vor ca. 3 Jahren gegen größere (grüne) ausgetauscht wurden. Anwohnerinnen und Anwohner
berichten, dass sie seit der Umstellung auf die größeren Busse fast jeden
durchfahrenden Bus an den Erschütterungen, sogar in den oberen Etagen der
Häuser, wahrnehmen können. Weiterhin wird bezüglich der Situation am Sandberg
auf den Bericht der FNP vom 08.12.17 verwiesen.1 1
http://m.fnp.de/lokales/frankfurt/Sachsenhausen-Wenn-der-Bus-kommt-wackelt-rsquo
-s;art675,2361484. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1176 2017
Die
Vorlage OF 282/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme