Verzicht auf Laubbläser
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden.
Begründung
Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen.