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Verzicht auf Laubbläser

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden.

Begründung

Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 7
OBR 1
TO I, TOP 43
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1376 2022 Die Vorlage OF 282/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen