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Bahnübergang Lachweg, Eschersheim

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufstellung von je einer (provisorischen) Unterstellmöglichkeit auf beiden Seiten des Bahnübergangs zu prüfen. Begründung: Die hohe Zugfrequenz bedingt das häufige Schließen der Schranken und zum Teil relativ lange Wartezeiten. Eine Wartedauer von 14 Minuten bildet keine Seltenheit. Während der Wartezeiten sind die auf das Passieren Angewiesene ungeschützt Wind und Wetter ausgesetzt. Durch die vor wenigen Jahren neu entstandene Wohnsiedlung "Im Geeren" und zuletzt durch die Beseitigung einer Fußgängerbrücke einige hundert Meter östlich hat sich die Zahl der querenden Fußgänger erheblich vermehrt. Nicht zuletzt stellen Schulkinder einen größeren Anteil daran. Der Aufstellraum besitzt nur eine geringe Fläche; nach objektiver, nachprüfbarer Bewertung eine zu kleine.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2012, OF 280/9 Betreff: Bahnübergang Lachweg, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufstellung von je einer (provisorischen) Unterstellmöglichkeit auf beiden Seiten des Bahnübergangs zu prüfen. Begründung: Die hohe Zugfrequenz bedingt das häufige Schließen der Schranken und zum Teil relativ lange Wartezeiten. Eine Wartedauer von 14 Minuten bildet keine Seltenheit. Während der Wartezeiten sind die auf das Passieren Angewiesene ungeschützt Wind und Wetter ausgesetzt. Durch die vor wenigen Jahren neu entstandene Wohnsiedlung "Im Geeren" und zuletzt durch die Beseitigung einer Fußgängerbrücke einige hundert Meter östlich hat sich die Zahl der querenden Fußgänger erheblich vermehrt. Nicht zuletzt stellen Schulkinder einen größeren Anteil daran. Der Aufstellraum besitzt nur eine geringe Fläche; nach objektiver, nachprüfbarer Bewertung eine zu kleine. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 23.02.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 940 2012 Die Vorlage OF 280/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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