Dantestraße: Grünflächen sichern - Erhaltungssatzung ernst nehmen
Begründung
ernst nehmen Vorgang: ST 1576/12 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zu veranlassen, dass der Mittelstreifen der Dantestraße gemäß den Vorgaben der Erhaltungssatzung wieder als öffentliche Grünfläche hergerichtet wird. Im Zuge dieser Maßnahme soll durch Absicherung der Fläche gegen das unberechtigte Parken von Fahrzeugen entsprechende Investitionssicherheit geschaffen werden. Begründung: Der Mittelteil der Dantestraße befindet sich aufgrund von Wildparkern in einem betrüblichen Zustand - die Instandsetzung ist dringend erforderlich (vgl. hierzu auch die Mitteilung des Grünflächenamts an den OBR 2, Hr. Heldmann, 67.23 Sa/Fe vom 29 März 2012). Die durch politische Weitsicht begründete Erhaltungssatzung erlaubt bezüglich der hierin beordneten Nutzungsvorgaben selbstverständlich keinen Schludrian - Handlung ist geboten.