Errichtung einer Schieberampe/Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler.Landstraße 177 und Kirchgasse
Begründung
Schieberampe/Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird zur Errichtung einer Schieberampe durch zwei Schieberillen aufgefordert. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allen für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen die vielbefahrende und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zwei bestehender Fahrradwege.