Fehlendes Verkehrsschild Nassauer/Brühlstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Nassauer Straße/Brühlstraße das Einfahren von Fahrrädern in die Brühlstraße Richtung Dillgasse zu erlauben und dies durch entsprechende Verkehrszeichen zu kennzeichnen. Begründung: Die momentane Verkehrssituation an der Kreuzung Nassauer Straße/Brühlstraße erlaubt Fahrradfahrern zwar, in der Brühlstraße Richtung Dillgasse gegen die Einbahnstraße zu fahren (Schild "267 Verbot der Einfahrt" mit Zusatz "1022-10 Radfahrer frei"), jedoch verbietet die Beschilderung in der Nassauer Straße (von der Heddernheimer Kirchstraße kommend) und in der Brühlstraße (von der Hessestraße kommend), mit einem Fahrrad in die Brühlstraße einzufahren. (Nassauer Straße: Verkehrszeichen "301 Vorfahrt" mit "214 vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links"; Brühlstraße: Schild "206 Halt! Vorfahrt gewähren!" mit "209 vorgeschriebene Fahrtrichtung - links".)