Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße in das Programm Tempo 30 in der Nacht aufzunehmen Begründung: Gerade in den Nachstunden wird dieser Teil der Vilbeler Landstraße als Rennstrecke genutzt und führt zu massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner. Alle Maßnahmen der letzten Jahre diese Situation zu ändern, sind leider nicht von Erfolg gekrönt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2011, OF 27/16
Betreff: Tempo 30 in der Nacht Einbeziehung
der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird aufgefordert,
den Abschnitt der Vilbeler Landstraße zwischen Nordumgehung und der Marktstraße
in das Programm Tempo 30 in der Nacht aufzunehmen
Begründung: Gerade in den Nachstunden wird dieser
Teil der Vilbeler Landstraße als Rennstrecke genutzt und führt zu massiven
Lärmbelästigungen für die Anwohner. Alle Maßnahmen der letzten Jahre diese
Situation zu ändern, sind leider nicht von Erfolg gekrönt.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16
am 09.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 47 2011
Die Vorlage OF
27/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "der
Marktstraße" durch die Worte "dem Ortsausgangsschild nach
Fechenheim" ersetzt werden.
Abstimmung:
GRÜNE, WBE, SPD, und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung)