Einrichtung Fährbetrieb in Fechenheim, Carl-Ulrich-Brücke
Begründung
Fechenheim, Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert während der Sperrung der Carl-Ulrich-Brücke im Rahmen des Neubaus, für die Einrichtung einer Fähre zwischen Fechenheim und Offenbach zu sorgen. Begründung: Viele Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten in Offenbach werden von den Fechenheimer Bürgern genutzt. Während der Vollsperrung der Carl-Ulrich-Brücke existieren nur zwei Verbindungswege zwischen den beiden Städten. Diese sind die Umleitung über die Hanauer Landstraße und für Fußgänger die Möglichkeit über den Arthur-von-Weinberg-Steg. Beide Varianten sind mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Für Fußgänger, insbesondere (Schul-)Kinder und ältere Menschen, sind diese Umwege unzumutbar.