Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, - die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116 c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, - rechts und links am Ein-/ Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, - gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mind. einen Fahrradbügel anzubringen.
Begründung
Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Durchgang für Fußgänger. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der Zufußgehenden vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen von Fahrradbügel in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mind. einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF