Installation eines orangen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstr./Ecke Wöllstädter Str. an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welche die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2013, OF 261/4
Betreff: Installation eines orangen
Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter
Straße Der OBR möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg
Seckbacher Landstr./Ecke Wöllstädter Str. an der Ampelanlage für den
Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welche die aus der
Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr.
einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach
rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die
für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte
hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer
sorgen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4
am 12.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2043 2013
Die
Vorlage OF 261/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme