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Installation eines orangen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstr./Ecke Wöllstädter Str. an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welche die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen.

Inhalt

Antrag vom 26.02.2013, OF 261/4

Betreff: Installation eines orangen Blinklichts am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße/Ecke Wöllstädter Straße Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstr./Ecke Wöllstädter Str. an der Ampelanlage für den Fußgängerüberweg eine orangenes Blinklicht anzubringen, welche die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge auf die Grünphase für die Fußgänger hinweist. Begründung: Die aus der Wöllstädter Straße kommenden und nach rechts in die Seckbacher Landstr. einbiegenden Fahrzeuge übersehen häufig die für Fußgänger geltende Grünphase. Ein orangenes Warnlicht (Blinklicht) könnte hier für erhöhte Aufmerksamkeit der nach rechts abbiegenden Verkehrsteilnehmer sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 4