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Geschlossenes Jugendhaus in Eckenheim

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die allseits geschätzte gute Jugendarbeit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR) in Eckenheim wurde durch Brandschutzauflagen beendet. Seither gibt es in Eckenheim kein Jugendhaus mehr; Räumlichkeiten waren bisher nicht zu finden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2012, OF 261/10 Betreff: Geschlossenes Jugendhaus in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die allseits geschätzte gute Jugendarbeit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR) in Eckenheim wurde durch Brandschutzauflagen beendet. Seither gibt es in Eckenheim kein Jugendhaus mehr; Räumlichkeiten waren bisher nicht zu finden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob aufgrund des vielseitigen Lobes der Jugendarbeit der DJR in Eckenheim vor Ort ein weiterer Auftrag bezüglich eines Jugendhauses erteilt werden kann, 2. ob insbesondere die räumlichen Voraussetzungen für einen solchen Auftrag weiter mit Priorität gesucht und zeitnah geschaffen werden können. Begründung: Die Kinder und Jugendlichen in und um die Porthstraße in Eckenheim verfügen derzeit weder über ein Jugendhaus mit einem dem der seitens der DJR angebotenen vergleichbaren Programm, noch über ausreichend Frei-, Spiel- und Sportflächen. Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass zwischenzeitlich - wenn auch nur in weiterer Entfernung (in der Nähe der U5-Haltestelle Theobald-Ziegler-Straße) - seitens des Grünflächenamtes ein Bolzplatzgelände zur Verfügung steht, das voraussichtlich noch im Sommer 2012 für die Nutzung freigegeben werden soll. Dies darf jedoch kein Grund sein, auf weitere Möglichkeiten bezüglich der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu verzichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2012 Die Vorlage OF 261/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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