Geschlossenes Jugendhaus in Eckenheim
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die allseits geschätzte gute Jugendarbeit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR) in Eckenheim wurde durch Brandschutzauflagen beendet. Seither gibt es in Eckenheim kein Jugendhaus mehr; Räumlichkeiten waren bisher nicht zu finden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2012, OF 261/10
Betreff: Geschlossenes Jugendhaus in
Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die allseits geschätzte gute Jugendarbeit der
Deutschen Jugend aus Russland (DJR) in Eckenheim wurde durch
Brandschutzauflagen beendet. Seither gibt es in Eckenheim kein Jugendhaus mehr;
Räumlichkeiten waren bisher nicht zu finden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob aufgrund des vielseitigen Lobes der
Jugendarbeit der DJR in Eckenheim vor Ort ein weiterer Auftrag bezüglich eines
Jugendhauses erteilt werden kann, 2. ob insbesondere die räumlichen Voraussetzungen
für einen solchen Auftrag weiter mit Priorität gesucht und zeitnah geschaffen
werden können. Begründung: Die Kinder und Jugendlichen in und um die
Porthstraße in Eckenheim verfügen derzeit weder über ein Jugendhaus mit einem
dem der seitens der DJR angebotenen vergleichbaren Programm, noch über
ausreichend Frei-, Spiel- und Sportflächen. Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass zwischenzeitlich -
wenn auch nur in weiterer Entfernung (in der Nähe der U5-Haltestelle
Theobald-Ziegler-Straße) - seitens des Grünflächenamtes ein
Bolzplatzgelände zur Verfügung steht, das voraussichtlich noch im Sommer 2012
für die Nutzung freigegeben werden soll. Dies darf jedoch kein Grund sein, auf weitere
Möglichkeiten bezüglich der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu verzichten.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
10 am 12.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2012
Die Vorlage OF
261/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme