Anfrage Schützenverein Nieder-Erlenbach
Begründung
Anwohner haben sich in den vergangenen Wochen über Lärmentwicklung außerhalb der Trainingszeiten rund um das Schützenhaus am Erlenbach beschwert. Der Schützenverein verwies auf Corona bedingte Ausweitung der üblichen Trainingszeiten sowie auf eine Untervermietung des Schießstandes an eine Sicherheitsfirma. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat ob die Untervermietung der Anlage und eine Ausweitung der Schießzeiten zulässig sind. Im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehung ist die Einhaltung gemeinsamer Regeln notwendig. Der Schützenverein ist ein wichtiger Teil des Vereinslebens und gerade daher ist es wichtig dass es einen breiten Konsens über die Trainingstätigkeit gibt - insbesondere wenn diese mit Emissionen verbunden ist.