Linksabbiegen vom Lidl an der Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim
Begründung
Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu prüfen und zu berichten ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Linksabbiegen vom Lidl-Supermarkt an der Mainzer Landstraße (zwischen Gustavsburgstraße und Krifteler Straße) möglich ist. Begründung: Als das Autohaus Opel noch seine Gebrauchtwagenhalle an der Stelle hatte, wo sich heute der Lidl-Supermarkt befindet, war ein Linksabbiegen in Richtung Griesheim von dort aus möglich. Auch an anderen Orten der Stadt, die eine vergleichbare Konstellation aufweisen, wie etwa an der Hanauer Landstraße, ist ein Abbiegen in beide Richtungen (stadteinwärts und in Richtung Fechenheim) vom dortigen Lidl-Markt aus möglich. Dort handelt es sich ebenfalls um eine stark befahrene Straße mit zwei Straßenbahnlinien (Linie 11 und 12).