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Linksabbiegen vom Lidl an der Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu prüfen und zu berichten ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Linksabbiegen vom Lidl-Supermarkt an der Mainzer Landstraße (zwischen Gustavsburgstraße und Krifteler Straße) möglich ist. Begründung: Als das Autohaus Opel noch seine Gebrauchtwagenhalle an der Stelle hatte, wo sich heute der Lidl-Supermarkt befindet, war ein Linksabbiegen in Richtung Griesheim von dort aus möglich. Auch an anderen Orten der Stadt, die eine vergleichbare Konstellation aufweisen, wie etwa an der Hanauer Landstraße, ist ein Abbiegen in beide Richtungen (stadteinwärts und in Richtung Fechenheim) vom dortigen Lidl-Markt aus möglich. Dort handelt es sich ebenfalls um eine stark befahrene Straße mit zwei Straßenbahnlinien (Linie 11 und 12).

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2013, OF 253/1 Betreff: Linksabbiegen vom Lidl an der Mainzer Landstraße in Richtung Griesheim Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zu prüfen und zu berichten ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Linksabbiegen vom Lidl-Supermarkt an der Mainzer Landstraße (zwischen Gustavsburgstraße und Krifteler Straße) möglich ist. Begründung: Als das Autohaus Opel noch seine Gebrauchtwagenhalle an der Stelle hatte, wo sich heute der Lidl-Supermarkt befindet, war ein Linksabbiegen in Richtung Griesheim von dort aus möglich. Auch an anderen Orten der Stadt, die eine vergleichbare Konstellation aufweisen, wie etwa an der Hanauer Landstraße, ist ein Abbiegen in beide Richtungen (stadteinwärts und in Richtung Fechenheim) vom dortigen Lidl-Markt aus möglich. Dort handelt es sich ebenfalls um eine stark befahrene Straße mit zwei Straßenbahnlinien (Linie 11 und 12). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1860 2013 Die Vorlage OF 253/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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