Zusätzlicher Fußgänger Überweg Hammarskjöldring
Begründung
Hammarskjöldring Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der ST 1681 vom 26. November 2008 wird mitgeteilt, dass der mit der OM 2026 (OF 332/8) vom 11. September 2008 beantragte zusätzliche Fußgängerüberweg im Hammarskjöldring eingerichtet werden soll. Dies setze jedoch voraus, dass dafür bauliche Anpassungen "im Zusammenhang mit der vom Ortsbeirat angeregten Ersatzlösungen für die entfallenden Wendeschleifen in den Zufahrten des Erich-Ollenhauer-Ring" erfolgen. Diese baulichen Anpassungen sind jedoch nicht mehr erforderlich, da der um den Erich-Ollenhauer-Ring vorgesehene Ausbau des Radwegs nicht mehr vorgenommen wird. Die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberwegs u.a. damit begründet: Fußgänger aus dem unteren Teil des HSR überqueren die Straße vor allem in Höhe der beiden unteren Strichstraßen. Das ist insbesondere für ältere Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen gefährlich. Viele Fahrzeuge befahren den HSR mit überhöhter Geschwindigkeit. Ein Fußgängerüberweg würde dazu führen, dass der Verkehr "verstetigt" würde. Diese vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mitzuteilen, wann der zugesagte zusätzliche Fußgängerüberweg im Hammarskjöldring in Höhe der unteren Stichstraßen realisiert wird.