Grünstreifen an der nördlichen Seite der Idsteiner Straße pflegen!
Begründung
der Idsteiner Straße pflegen! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Grünstreifen an der nördlichen Seite der Idsteiner Straße zwischen Eppenhainer und Krifteler Straße in einen sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Hinsichtlich der Sicherheit soll er dazu seinen 2003 und 2007 gemachten Zusagen nachkommen und dort, wo die Pflanzung geschlossen ist, die kaputten Holzgeländer ersatzlos entfernen oder - wo dies nicht der Fall ist - durch Rechteckbügel ersetzen. Hinsichtlich der Sauberkeit ist der Grünstreifen regelmäßig zu reinigen. Dies sollte ggf. in Abhängigkeit mit anderen, nicht direkt von der FES gestellten im Stadtteil aktiven Reinigungskräften geschehen. Begründung: Im dicht bebauten und nicht im Übermaß mit Grün ausgestatteten Stadtteil Gallus ist jeder Quadratmeter Grün ein Segen. Der Zustand des genannten Grünstreifens (starke Vermüllung und verrottete Holzgeländer) ist daher kein Zustand, der auf Dauer hinnehmbar ist. Auf Anregungen des Ortsbeirates hin hatte der Magistrat in seinen Stellungnahmen diese Einschätzung stets geteilt. Bisher fehlt jedoch ein nachhaltiges Handeln und ein zufrieden stellendes Ergebnis.