Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße
Vorlagentyp: OF WBE
Begründung
Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.05.2019,
OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der
Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in
der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende
Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis
zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch
entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der
Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende
Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad
fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere
Verkehrsführung.
Antragsteller:
WBE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019
Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme