Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebautem Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung Gutleutviertel entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB)
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 249/1
Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht
privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert,
den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft
Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von
einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebautem
Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der
Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung Gutleutviertel entstanden.
Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive
Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen
Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1
am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Die FDP-Fraktion
stellt den Änderungsantrag, im Tenor die Worte "und von einer
Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen" zu streichen.
Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2017
1. Der
Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 249/1 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und
fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE.,
BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)