Absolutes Halteverbot im Neuen Weg
Begründung
Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Neuen Weg oberhalb der Parkplätze im Bereich unter der Brücke ein Schild "absolutes Halteverbot" anzubringen, was durch Pfeilrichtung das Parken bis zur Einmündung Carl-Schultis-Straße verbietet. Begründung: Derzeit wird oberhalb der markierten Parkplätze noch zusätzlich geparkt, was die Strecke der zu überholenden parkenden Fahrzeuge für talwärts fahrende Autos erheblich verlängert. Dies führt immer wieder zu waghalsigen Bremsmanövern von bergauf fahrenden Fahrzeugen und teilweise auch zu Beschimpfungen der Fahrer die mit ihren Autos schon von oben kommend in die Engstelle eingefahren sind. Im Bereich des Fußweges vom Neuen Weg zur Straße Am Rebenborn befindet sich ein Laternenmast, an dem das Schild angebracht werden könnte.
Inhalt
Antrag vom 03.06.2014, OF 246/16
Betreff: Absolutes Halteverbot im Neuen Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Neuen Weg oberhalb der Parkplätze im Bereich unter der Brücke ein Schild "absolutes Halteverbot" anzubringen, was durch Pfeilrichtung das Parken bis zur Einmündung Carl-Schultis-Straße verbietet. Begründung: Derzeit wird oberhalb der markierten Parkplätze noch zusätzlich geparkt, was die Strecke der zu überholenden parkenden Fahrzeuge für talwärts fahrende Autos erheblich verlängert. Dies führt immer wieder zu waghalsigen Bremsmanövern von bergauf fahrenden Fahrzeugen und teilweise auch zu Beschimpfungen der Fahrer die mit ihren Autos schon von oben kommend in die Engstelle eingefahren sind. Im Bereich des Fußweges vom Neuen Weg zur Straße Am Rebenborn befindet sich ein Laternenmast, an dem das Schild angebracht werden könnte.Beratung im Ortsbeirat: 16