Nachbesserung am Kätcheslachspielplatzes
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Kätcheslachspielplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner städtischen Ämter und gegebenenfalls auch der Hessen Agentur folgende Maßnahmen am Kätcheslachparkspielplatz einzuleiten, zu Punkt 3 unter Hinweis auf die OM 4961 vom 21.02.2011 und die Stellungnahme vom 03.08.2011 (ST 911):
- Beseitigung der Graffitimalerei an den Betonwänden der kleinen Verbindungsbrücke im Mittelbereich der Spielplatzfläche,
- Aufstellen eines Hundeverbotsschildes am Weg "Am Taubenzehnten" im Eingangsbereich des Spielplatzes,
- Beseitigung der beidseits der Wegefläche zum Taubenzehnten bestehende Gefahrenquelle an den schräg dem Böschungsbereich angepassten zwei Betondurchlässen, die beide Teile des Kätcheslachparks abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer, da eine Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe besteht. Begründung: Der seit 2010 fertig gestellte Kätcheslachspielplatz ist mit seinen vielen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von den Kindern der Familien auf dem Riedberg gut angenommen worden. Damit es so bleibt, sind die oben beschriebenen Nachbesserungen für die Sicherheit der Kinder und eine gute Aufenthaltsqualität unbedingt erforderlich. Bei der unter Punkt drei genannten Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese in Aussicht gestellte Abhilfe in Form von installierten Geländern trotz knapp zwei Jahren Zeitablauf bisher noch nicht erfolgt ist.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 245/12
Betreff: Nachbesserung am
Kätcheslachspielplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner
städtischen Ämter und gegebenenfalls auch der Hessen Agentur folgende Maßnahmen
am Kätcheslachparkspielplatz einzuleiten, zu Punkt 3 unter Hinweis auf die OM
4961 vom 21.02.2011 und die Stellungnahme vom 03.08.2011 (ST 911): 1. Beseitigung der Graffitimalerei an den
Betonwänden der kleinen Verbindungsbrücke im Mittelbereich der
Spielplatzfläche, 2.
Aufstellen eines Hundeverbotsschildes am Weg "Am Taubenzehnten" im
Eingangsbereich des Spielplatzes, 3. Beseitigung der beidseits der Wegefläche zum
Taubenzehnten bestehende Gefahrenquelle an den schräg dem Böschungsbereich
angepassten zwei Betondurchlässen, die beide Teile des Kätcheslachparks
abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer, da eine
Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe besteht. Begründung: Der seit 2010 fertig gestellte Kätcheslachspielplatz
ist mit seinen vielen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von den Kindern der
Familien auf dem Riedberg gut angenommen worden. Damit es so bleibt, sind die oben beschriebenen
Nachbesserungen für die Sicherheit der Kinder und eine gute Aufenthaltsqualität
unbedingt erforderlich. Bei
der unter Punkt drei genannten Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese
in Aussicht gestellte Abhilfe in Form von installierten Geländern trotz knapp
zwei Jahren Zeitablauf bisher noch nicht erfolgt ist. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
12 am 24.05.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2251 2013
Die
Vorlage OF 245/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme