Nachbesserung am Kätcheslachspielplatzes
Begründung
Kätcheslachspielplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner städtischen Ämter und gegebenenfalls auch der Hessen Agentur folgende Maßnahmen am Kätcheslachparkspielplatz einzuleiten, zu Punkt 3 unter Hinweis auf die OM 4961 vom 21.02.2011 und die Stellungnahme vom 03.08.2011 (ST 911):
- Beseitigung der Graffitimalerei an den Betonwänden der kleinen Verbindungsbrücke im Mittelbereich der Spielplatzfläche,
- Aufstellen eines Hundeverbotsschildes am Weg "Am Taubenzehnten" im Eingangsbereich des Spielplatzes,
- Beseitigung der beidseits der Wegefläche zum Taubenzehnten bestehende Gefahrenquelle an den schräg dem Böschungsbereich angepassten zwei Betondurchlässen, die beide Teile des Kätcheslachparks abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer, da eine Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe besteht. Begründung: Der seit 2010 fertig gestellte Kätcheslachspielplatz ist mit seinen vielen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von den Kindern der Familien auf dem Riedberg gut angenommen worden. Damit es so bleibt, sind die oben beschriebenen Nachbesserungen für die Sicherheit der Kinder und eine gute Aufenthaltsqualität unbedingt erforderlich. Bei der unter Punkt drei genannten Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese in Aussicht gestellte Abhilfe in Form von installierten Geländern trotz knapp zwei Jahren Zeitablauf bisher noch nicht erfolgt ist.
Inhalt
Antrag vom 12.05.2013, OF 245/12
Betreff: Nachbesserung am Kätcheslachspielplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Beteiligung seiner städtischen Ämter und gegebenenfalls auch der Hessen Agentur folgende Maßnahmen am Kätcheslachparkspielplatz einzuleiten, zu Punkt 3 unter Hinweis auf die OM 4961 vom 21.02.2011 und die Stellungnahme vom 03.08.2011 (ST 911):
- Beseitigung der Graffitimalerei an den Betonwänden der kleinen Verbindungsbrücke im Mittelbereich der Spielplatzfläche,
- Aufstellen eines Hundeverbotsschildes am Weg "Am Taubenzehnten" im Eingangsbereich des Spielplatzes,
- Beseitigung der beidseits der Wegefläche zum Taubenzehnten bestehende Gefahrenquelle an den schräg dem Böschungsbereich angepassten zwei Betondurchlässen, die beide Teile des Kätcheslachparks abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer, da eine Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe besteht. Begründung: Der seit 2010 fertig gestellte Kätcheslachspielplatz ist mit seinen vielen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von den Kindern der Familien auf dem Riedberg gut angenommen worden. Damit es so bleibt, sind die oben beschriebenen Nachbesserungen für die Sicherheit der Kinder und eine gute Aufenthaltsqualität unbedingt erforderlich. Bei der unter Punkt drei genannten Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese in Aussicht gestellte Abhilfe in Form von installierten Geländern trotz knapp zwei Jahren Zeitablauf bisher noch nicht erfolgt ist.Beratung im Ortsbeirat: 12