U-Turn Verbot an der Kreuzung Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße durchsetzen
Begründung
Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das bestehende Wendeverbot mit Ordnungsmaßnahmen und/oder technischen Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Es findet eine "Hasenjagd" auf Fußgänger und Radfahrer statt, weil Autofahrer die vom Nordzubringer (L3003)kommen, an der genannten Stelle (Kreuzung Nordseite) unzulässiger Weise wenden und wieder zurückfahren. Damit ist die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die von Eckenheim her kommend Grün haben, erheblich gefährdet. Diese Gefährdungssituationen sind stündlich mehrfach zu beobachten. In den allermeisten Fällen wird der Vorrang von Fußgängern und Radfahrern, aber auch die Vorfahrt von Autofahrern aus Eckenheim kommend, einfach ignoriert. Das zuständige Amt hat uns bei den über die Jahre häufigen Problemen an dieser Kreuzung immer wieder darauf hingewiesen, dass der Nordzubringer eine der wichtigsten Zufahrtsstraßen im Frankfurter Norden ist und damit unserer Auffassung nach betont, dass der auswärtige Autoverkehr an dieser Stelle Vorrang hat. Es kann aber unserer Meinung nach nicht sein, dass mir Eckenheimer Bürger bekunden, sie würden diese Kreuzung wegen ihrer Gefährlichkeit lieber meiden und Umwege in Kauf nehmen. Auch Eckenheim hat ein Anrecht auf ungehinderten Zugang in die Stadt.