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Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen!

Vorlagentyp: OF WBE

Begründung

der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen! Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Ecke Triebstraße / Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Zebrastreifen wird u.a. als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen.

Inhalt

Antrag vom 23.04.2019, OF 244/16

Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen! Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Ecke Triebstraße / Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Zebrastreifen wird u.a. als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 29
OBR 16
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 405 2019 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen