Robert-Blum-Straße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Einbahnstraßenregelung in der Robert-Blum-Straße zwischen den Hausnummern 5 bis 9 umzudrehen (s. Anlage). Begründung: Die kleine Robert-Blum-Straße wird stark als Durchgangsstraße genutzt und ist auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht geeignet diesen Verkehr aufzunehmen. Gerade durch Lastkraftwagen wurden regelmäßig geparkte PKW beschädigt. Anlage 1 (ca. 55 KB)
Inhalt
Antrag vom 11.12.2012, OF 242/4
Betreff: Robert-Blum-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Einbahnstraßenregelung in der Robert-Blum-Straße zwischen den Hausnummern 5 bis 9 umzudrehen (s. Anlage). Begründung: Die kleine Robert-Blum-Straße wird stark als Durchgangsstraße genutzt und ist auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht geeignet diesen Verkehr aufzunehmen. Gerade durch Lastkraftwagen wurden regelmäßig geparkte PKW beschädigt. Anlage 1 (ca. 55 KB)Beratung im Ortsbeirat: 4