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Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2019, OF 241/15

Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 15
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 17.01.2020 zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 15
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am 14.02.2020 zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 15
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage OF 241/15 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU FDP Freie Wähler
Ablehnung:
BFF