Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54
Begründung
Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2019, OF 241/15
Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten.Beratung im Ortsbeirat: 15