Einrichtung eines Haltverbotes in der Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z. B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.10.2019,
OF 241/15 Betreff: Einrichtung eines Haltverbotes in der
Straße An der Bornhohl gegenüber Hausnummer 54 Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen und zu berichten, inwieweit an der oben bezeichneten Stelle ein
eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Stelle parken regelmäßig Pkws vor dem
Haus Nummer 54 und entlang der gegenüberliegenden Garagenwand. Die lichte
Durchfahrtsbreite reduziert sich dadurch teilweise unter 2,5 m und ist somit z.
B. für Rettungsfahrzeuge nicht benutzbar. Die Einrichtung eines eingeschränkten
Halteverbotes im Bereich vor der Garagenwand erscheint daher geboten. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
15 am 25.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am
17.01.2020 zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird bis zur Sitzung am
14.02.2020 zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
38. Sitzung des OBR
15 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 241/15 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1
GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)