Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen
Begründung
Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird?
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme