Grundwasserabsenkung Neubaugebiet Leuchte
Begründung
Leuchte Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die vom Magistrat beantragte Absenkung des Grundwassers im geplanten Neubaugebiet Leuchte genehmigt. Wie die diesjährige Waldbegehung mit den zuständigen Förstern gezeigt hat ist der Enkheimer Wald nach den Wetteranomalien der letzten Jahre, insbesondere dem extrem heißen und trockenen Jahr 2018 in einem beklagenswerten Zustand. Nachdem nun auch noch der Borkenkäfer und andere Schädlinge den Bäumen zugesetzt haben, müssen große Teile des Waldes abgeholzt werden. Eine Aufforstung wird Jahre brauchen, bevor die neu gepflanzten Bäume den Verlust ausgleichen können. Der Enkheimer Auwald ist ein Relikt des früher mäandrierenden Maines, wovon der Riedsee, der Voltensee, das Seckbacher Ried, der Erlenbruch und der Ostparkweiher zeugen, die alle Reste dieses alten Mainarmes sind, und die, wie der hohe Grundwasserstand vermuten läßt, auch noch immer durch unter- und oberirdische Fließwasserverbindungen miteinander verbunden sind. Dies und die dichte Bebauung in den ehemals sumpfigen Wohngebieten in Enkheim wirft bei einer Grundwasserabsenkung etliche Fragen auf. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, Der Magistrat möge dem Ortsbeirat und den besorgten Bürgern folgende Fragen beantworten: Ist die Grundwasserabsenkung dauerhaft geplant? Wenn nein, wie lange soll die Grundwasserabsenkung bestehen bleiben? Ist es überhaupt möglich das eigentliche Baugebiet so abzuschirmen, daß die anliegenden Wohngebiete, der Wald, die Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" und der Riedsee nicht geschädigt werden? Wenn ja, wie und wie weit wird sich die Grundwasserabsenkung trotzdem auf die anliegende Bebauung in Enkheim, den bereits schwer geschädigten Enkheimer Wald, den Riedsee und die Kleingartenanlagen in Enkheim auswirken? Wohin wird das abgepumpte Wasser entsorgt, da ja die Trinkwasserversorgung aus diesem Gebiet aufgegeben wurde? Wie will der Magistrat verhindern, daß durch die unterirdischen Verbindungen Wasser nachdrückt und Schäden durch Absenkungen von Gebäuden entstehen, die auch weiter entfernt sein können? Wer haftet für Schäden, die durch die Grundwasserabsenkung entstehen können?