Mehr Wertschätzung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern für die Tätigkeit der vom Amtsgericht eingesetzten ehrenamtlichen Betreuer*innen mehr Anerkennung für das Engagement z.B. in Form von Dankesveranstaltungen oder kostenlosen Eintrittskarten ermöglicht werden kann.
Begründung
Ein*e ehrenamtliche*r Betreuer*in wird vom Amtsgericht für einen anderen Menschen bestellt, wenn dieser seine Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Die Tätigkeit ist mit viel Verantwortung verbunden, da ein*e rechtliche Betreuer*in die betroffene Person innerhalb des zugewiesenen Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Weiterhin organisieren die Betreuer*innen regelmäßige persönliche Treffen und führen umfangreiche Akten. Menschen, die diese wertvolle Aufgabe übernehmen, gebührt außerordentlicher Dank und Wertschätzung, vor allem vor dem Hintergrund der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der Menschen ohne Angehörige auf Hilfe angewiesen sind.