Sicherung des schmalen Gehwegs in Alt-Eschersheim mit einer Bordsteinaufkantung
Begründung
Alt-Eschersheim mit einer Bordsteinaufkantung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg in Alt-Eschersheim in der Kurve in Höhe des Hauses mit der Nummer 51 mit einer Bordsteinaufkantung aus Gummi zu versehen. Begründung: Anwohner beklagen, dass in der engen Straße Alt-Eschersheim häufig sehr schnell gefahren wird, so dass gelegentlich die Kurve am Haus Nr. 51 von Fahrzeugen abgeschnitten wird - es soll sogar die Hauswand dadurch beschädigt worden sein. Diese Situation ist gefährlich für Fußgänger, vor allem für Kinder auf ihrem Weg zur Fried-Lübbecke-Schule. Der schmale Bürgersteig kann aufgrund des engen Straßenquerschnitts nicht verbreitert werden (vgl. ST 1066). Hilfsweise soll zum Schutz der Fußgänger eine Bordsteinaufkantung aus Gummi angebracht werden, um eine Überfahrung des Gehwegs zu verhindern.