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Schaffung einer ausgewiesenen Abstellfläche für E-Scooter auf dem neu gebauten Parkplatz der Sportanlage Harheim

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz der Sportanlage Stellplätze für E-Scooter auszuweisen und diese mit einem digitalen GPS-Zaun (Pflichtparkzone) auszustatten, um das unkontrollierte Abstellen von E-Scootern zu verhindern.

Begründung

Derzeit ist der Parkplatz noch in Bau und in der App des Verleihers der E-Scooter (Voi) als Sperrzone ausgewiesen. Nach der Fertigstellung könnte diese Sperrzone aufgehoben werden. Der Parkplatz wird zukünftig wieder von der Turngemeinschaft (TVH), der SGE und dem Tennisverein gemeinschaftlich genutzt. Der Sport vereint alle Menschen: angefangen von jungen Familien mit Kindern im Kinderwagen bis hin zu Menschen mit Rollatoren. Um allen einen Zugang zu ermöglichen, sollten der Parkplatz und die Fußwege von willkürlich abgestellten Scootern freigehalten werden. Eine mögliche Pflichtparkzone (Schild oder Fahrbahn-Piktogramm) könnte zusammen mit dem Ortsbeirat bei einem Vor-Ort-Termin festgelegt werden. Durch die GPS-Ortung der Roller können die Nutzer die Miete nur noch in dieser Pflichtparkzone beenden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 8
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6940 2025 Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne Freie Wähler Und Fraktionslos
Enthaltung:
SPD Linke FDP

Verknüpfte Vorlagen