Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße
Begründung
Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße, welches durch den Abriss der ehemaligen Trinkhalle nunmehr unbebaut ist, dem dort befindlichen Sportplatz zuschlagen und durch ein Versetzen des Zaunes sichtbar machen. Begründung: Das Grundstück ist zurzeit eine Grünfläche und hat alten Eichenbestand. Das an drei Seiten anschließende abgezäunte Sportplatzgelände ist gleichartig gestaltet und hat in diesem Bereich ebenfalls alten Baumbestand. Im Moment wird dieses Grundstück nicht gepflegt und ist frei zugänglich von der Südseite. Erste Müllablagerungen haben dort stattgefunden. Der Erhalt als Grünfläche ist empfehlenswert und wird zur Zeit in den Plänen der Stadt Frankfurt als Teil des Sportplatzes ausgewiesen.