Einrichtung eines absoluten Halte- und Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach
Begründung
Parkverbotes an der Ecke Obere Burggasse/Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt anzuweisen, unverzüglich ein absolutes Halte- und Parkverbot an der Einmündung der Oberen Burggassen auf die Straße Alt-Erlenbach einzurichten. Es kommt dort mehrmals die Woche zu gefährlichen Verkehrssituationen sowohl für Autofahrer wie Fußgänger. Um es allen Verkehrsteilnehmern sichtbar zu machen, sollte eine schraffierte Fläche angelegt werden. Begründung: Die Straße Obere Burggasse ist eine relativ schmale Stichstraße, in die das FES-Auto rückwärts reinfahren muss. Im Einmündungsbereich stehen jedoch immer wieder PKWs, so dass es mit erheblichem rangieren seitens der großen Müllautos gerade so gelingt, ohne etwas zu beschädigen dort hinein zu fahren. In der Zeit des Rangierens kommt es zu Verkehrsbehinderungen, da in dieser Zeit kein Bus, kein Auto und auch kein Fußgänger daran vorbeikommt. Um zu verhindern, dass es zu größeren Beschädigungen an Gebäuden kommt, sollte ein halten und parken in diesem Bereich mit einer schraffierten Fläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.