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Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße „Am Gansbühel“

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

der Einfahrt der Straße "Am Gansbühel" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in die Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer kommend aus der Jakobsbrunnenstr. die Einfahrt "schneiden", das VZ 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße genutzt wird. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem VZ 260 zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das VZ wurde im Mai installiert, es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das VZ 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 228/11 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße "Am Gansbühel" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in die Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmer kommend aus der Jakobsbrunnenstr. die Einfahrt "schneiden", das VZ 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße genutzt wird. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem VZ 260 zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das VZ wurde im Mai installiert, es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das VZ 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1982 2017 Die Vorlage OF 228/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme