Parkplatzbegrenzung Glauburgstraße
Begründung
Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Glauburgstraße im Bereich der Schrägparkplätze eine Parkplatzbegrenzung, z.B. in Form einer niedrigen klassischen "Parkraumbegrenzung" oder Pollern zu errichten, um den schmalen Fußgängerweg für Fußgänger frei zu halten. Hierbei könnte auch geprüft werden, ob es möglich ist in manchen Bereichen das Schräg- in Querparken umzuwandeln. Begründung: Begründung: Viele Straßen im Nordend, besonders im Bereich von Schräg- und Querparkplätzen, fahren die Autos oft weit über den für sie vorgesehenen Parkbereich hinaus auf den Gehweg, so dass diese oft extrem schmal sind und oft nur noch den Durchgang für eine Person gewährleisten.
Inhalt
Antrag vom 05.04.2017, OF 222/3
Betreff: Parkplatzbegrenzung Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Glauburgstraße im Bereich der Schrägparkplätze eine Parkplatzbegrenzung, z.B. in Form einer niedrigen klassischen "Parkraumbegrenzung" oder Pollern zu errichten, um den schmalen Fußgängerweg für Fußgänger frei zu halten. Hierbei könnte auch geprüft werden, ob es möglich ist in manchen Bereichen das Schräg- in Querparken umzuwandeln. Begründung: Begründung: Viele Straßen im Nordend, besonders im Bereich von Schräg- und Querparkplätzen, fahren die Autos oft weit über den für sie vorgesehenen Parkbereich hinaus auf den Gehweg, so dass diese oft extrem schmal sind und oft nur noch den Durchgang für eine Person gewährleisten.Beratung im Ortsbeirat: 3