Schadensabwendung: Gefahr durch stehendes Wasser Zur Obermühle
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
stehendes Wasser Zur Obermühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt darauf hinzuweisen, dass sich in der Straße Zur Obermühle am Erlenbach entlang etwa 100 m vor der Kreuzung Alt Erlenbach Oberflächenwasser an der Sandsteinmauer sammelt und teilweise über den Straßenbelag läuft, so dass hier schon Vertiefungen im Belag mit Pfützenbildung entstanden sind und Fußgänger diese Stelle oft nicht trockenen Fußes passieren können. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass dieser Straßenabschnitt zum Erlenbach hin mit der Zeit unterspült wird und absackt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2014, OF 222/13
Betreff: Schadensabwendung: Gefahr durch
stehendes Wasser Zur Obermühle Der Ortsbeirat wolle
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, das
zuständige Amt darauf hinzuweisen, dass sich in der Straße Zur Obermühle am
Erlenbach entlang etwa 100 m vor der Kreuzung Alt Erlenbach Oberflächenwasser
an der Sandsteinmauer sammelt und teilweise über den Straßenbelag läuft, so
dass hier schon Vertiefungen im Belag mit Pfützenbildung entstanden sind und
Fußgänger diese Stelle oft nicht trockenen Fußes passieren können. Zusätzlich
besteht die Gefahr, dass dieser Straßenabschnitt zum Erlenbach hin mit der Zeit
unterspült wird und absackt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
13 am 11.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF
222/13 wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme