Schadensabwendung: Gefahr durch stehendes Wasser Zur Obermühle
Begründung
stehendes Wasser Zur Obermühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt darauf hinzuweisen, dass sich in der Straße Zur Obermühle am Erlenbach entlang etwa 100 m vor der Kreuzung Alt Erlenbach Oberflächenwasser an der Sandsteinmauer sammelt und teilweise über den Straßenbelag läuft, so dass hier schon Vertiefungen im Belag mit Pfützenbildung entstanden sind und Fußgänger diese Stelle oft nicht trockenen Fußes passieren können. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass dieser Straßenabschnitt zum Erlenbach hin mit der Zeit unterspült wird und absackt.
Inhalt
Antrag vom 27.10.2014, OF 222/13
Betreff: Schadensabwendung: Gefahr durch stehendes Wasser Zur Obermühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt darauf hinzuweisen, dass sich in der Straße Zur Obermühle am Erlenbach entlang etwa 100 m vor der Kreuzung Alt Erlenbach Oberflächenwasser an der Sandsteinmauer sammelt und teilweise über den Straßenbelag läuft, so dass hier schon Vertiefungen im Belag mit Pfützenbildung entstanden sind und Fußgänger diese Stelle oft nicht trockenen Fußes passieren können. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass dieser Straßenabschnitt zum Erlenbach hin mit der Zeit unterspült wird und absackt.Beratung im Ortsbeirat: 13