Beleuchtung Buchrainplatz
Begründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle vorhandenen neuen Lampen und Straßenlaternen auf dem Buchrainplatz auch an das Stromnetz anzuschließen und sicherzustellen, dass sie besonders in der dunklen Jahreszeit der Verkehrssicherheit auf dem Platz gerecht werden. Im Einzelnen betrifft dies 1. die Straßenlaterne hinter dem Platz in der Wasserhofstraße unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit der Gräfendeichstraße. Die Laterne trägt die Bezeichnung 1 B. 2. sämtliche Lampen der nördlichen Pergola-Reihe. Dort funktionieren von Westen aus gesehen nur die Beleuchtungskörper an den Säulen 4 bis 6. 3. die Straßenlaterne rechts neben der Wartehalle der Straßenbahn in Richtung Frankfurt Begründung: Sämtliche oben genannten Beleuchtungskörper sind neu errichtet aber offensichtlich nicht an das Stromnetz angeschlossen. Während die Straßenlaterne zu Punkt 3. möglicherweise als verzichtbar angesehen werden kann, da der unmittelbare Bereich von der Wartehallenbeleuchtung bedient wird, sind die Laternen und Lampen zu Punkt 1. und 2. für die Verkehrssicherungspflicht unverzichtbar. Die Fußwegebeziehung unter der Pergola sowie die Treppe vom Platz zur Wasserhofstraße liegen besonders in dieser Jahreszeit im Dunkeln. Eine zeitnahe Behebung des Mangels ist erforderlich.