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Umgestaltung des Bruchfeldplatzes

Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF

Begründung

Bruchfeldplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. die nötigen Planungsmittel für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in den entsprechenden Haushalt einzuplanen, 2. die Planung dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen, 3. die nötigen Baumittel für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in den entsprechenden Haushalt einzuplanen und 4. unmittelbar nach Beendigung der Auslagerung des KiZ 122 auf den Bruchfeldplatz mit der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes zu beginnen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierung des KiZ 122 und befürwortet die Auslagerung des KiZ während der Bauphase auf den Bruchfeldplatz. Um Synergien zu nutzen und Haushaltsmittel zu sparen, ist es erforderlich mit der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes direkt nach Beendigung der Auslagerung zu beginnen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2016, OF 220/5 Betreff: Umgestaltung des Bruchfeldplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. die nötigen Planungsmittel für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in den entsprechenden Haushalt einzuplanen, 2. die Planung dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen, 3. die nötigen Baumittel für die Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in den entsprechenden Haushalt einzuplanen und 4. unmittelbar nach Beendigung der Auslagerung des KiZ 122 auf den Bruchfeldplatz mit der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes zu beginnen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierung des KiZ 122 und befürwortet die Auslagerung des KiZ während der Bauphase auf den Bruchfeldplatz. Um Synergien zu nutzen und Haushaltsmittel zu sparen, ist es erforderlich mit der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes direkt nach Beendigung der Auslagerung zu beginnen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 879 2016 Die Vorlage OF 220/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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