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Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrundeliegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits im Antrag genannten Stadt- und SozialbezirksvorsteherInnen und -pflegerInnen, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene "strukturelle Information" könnte z.B. ein Ansatz dazu sein. Andernfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum "Lob des Ehrenamts" einfach sparen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 218/4 Betreff: Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden Vorgang: OM 2224/22 OBR 4; ST 1773/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats ST 1773 v. 8.8. wird zurückgewiesen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten: - Können ggf. strukturelle Informationen bis zur tiefsten darstellbaren Bürostelle samt einer Telefonnummer dargestellt werden, ohne die dort Beschäftigten im Einzelnen zu nennen; - Kann eine Funktionalität geschaffen werden, die es ermöglicht, von Namen auf Bürostellen zu schließen; - Würden die Vorgaben der DSGVO auch für Druckwerke (anstelle von digitalen Medien) vollumfänglich gelten; - Sind hauptamtliche Entscheidende in Magistrat und Verwaltung mit der Arbeitsweise und der Bedeutung des Ehrenamts im Auftrag der Stadt hinreichend vertraut? Begründung: Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrundeliegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits im Antrag genannten Stadt- und SozialbezirksvorsteherInnen und -pflegerInnen, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene "strukturelle Information" könnte z.B. ein Ansatz dazu sein. Andernfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum "Lob des Ehrenamts" einfach sparen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 236 2022 Die Vorlage OF 218/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

13
13. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung LINKE.