Parkbuchten Mittelseestraße nur für Pkw
Begründung
Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße auf der rechten Fahrbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Mittelseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass LKW oder PKW mit Anhänger sich in die genannten Parkbuchten stellen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden.