Parkscheibenregelung für den öffentlichen Parkplatz im Florianweg
Begründung
öffentlichen Parkplatz im Florianweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen: Dass für den öffentlichen Parkplatz im Florianweg ( Parkplatz für Friedhofsbesucher) die Parkscheibenregelung, analog wie für den Parkplatz im Neuen Weg, eingerichtet wird. Begründung: Der Parkplatz wurde eingerichtet als öffentlicher Parkplatz und nicht für Anlieger bzw. Dauerparker.
Inhalt
Antrag vom 18.12.2013, OF 213/16
Betreff: Parkscheibenregelung für den öffentlichen Parkplatz im Florianweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen: Dass für den öffentlichen Parkplatz im Florianweg ( Parkplatz für Friedhofsbesucher) die Parkscheibenregelung, analog wie für den Parkplatz im Neuen Weg, eingerichtet wird. Begründung: Der Parkplatz wurde eingerichtet als öffentlicher Parkplatz und nicht für Anlieger bzw. Dauerparker.Beratung im Ortsbeirat: 16