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Fahrradständer in der Bornheimer Landstraße/Fahrradständer vor Baumscheiben

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Landstraße/Fahrradständer vor Baumscheiben Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert im Bereich der Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Günthersburgallee jeweils im Bereich der Bäume zwischen Baumscheibe und Gehweg zu installieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, künftig bei allen Baumaßnahmen im Ortsbezirk 3 bei Baumplanzungen wenn möglich zusätzliche Fahrradständer in derartigen Bereichen vorzusehen. Begründung: Die Nutzung von Fahrrädern nimmt erfreulicherweise weiter zu. Natürlich steigt damit auch der Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Im Bereich von Bäumen im Straßenraum entsteht häufig eine kleine Freifläche am Ende der Baumscheibe bis zum Gehweg, wenn die Autos in diesem Abschnitt diagonal parken. Diese Freiräume sollten für Fahrradständer genutzt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2011, OF 21/3 Betreff: Fahrradständer in der Bornheimer Landstraße/Fahrradständer vor Baumscheiben Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert im Bereich der Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Günthersburgallee jeweils im Bereich der Bäume zwischen Baumscheibe und Gehweg zu installieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, künftig bei allen Baumaßnahmen im Ortsbezirk 3 bei Baumplanzungen wenn möglich zusätzliche Fahrradständer in derartigen Bereichen vorzusehen. Begründung: Die Nutzung von Fahrrädern nimmt erfreulicherweise weiter zu. Natürlich steigt damit auch der Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Im Bereich von Bäumen im Straßenraum entsteht häufig eine kleine Freifläche am Ende der Baumscheibe bis zum Gehweg, wenn die Autos in diesem Abschnitt diagonal parken. Diese Freiräume sollten für Fahrradständer genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 155 2011 Die Vorlage OF 21/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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