Neugestaltung des Sandwegs zwischen Kantstraße und Wingertstraße
Begründung
Kantstraße und Wingertstraße Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Sandweg zwischen Kantstraße und Wingertstraße nach Abschluss der zur Zeit stattfindenden Kanalbauarbeiten verkehrsberuhigend neugestaltet werden kann. Um die Aufenthaltsqualität im Sandweg zu erhöhen, sollte dabei u.a. eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts, eine Verbreiterung von Bürgersteigen sowie eine Neuordnung von Parkplätzen(kein Wegfall!) geprüft werden. Begründung: Der südliche Bereich des Sandwegs bis zur Kantstraße wurde in den letzten Jahren schrittweise verkehrsberuhigt. Als nächster Abschnitt wäre daher der Bereich zwischen Kantstraße und Wingertstraße neu zu gestalten. Durch den zur Zeit zwischen Kantstraße und Wingertstraße stattfindenden Kanalbau wurden dort zwangsläufig teilweise die alten Straßenmarkierungen entfernt. Es könnte somit in einem ersten Schritt der Verkehrsberuhigung die Fahrbahnmarkierung geändert werden, was mit sehr geringen Kosten verbunden wäre.